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Von der Grundschule in die weiterführende Schule

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch unterfordert.
Der baden-württembergische Landtag als Gesetzgeber hat am 7. Dezember 2011 eine Schulgesetzänderung beschlossen. Demzufolge entscheiden Eltern in eigener Verantwortung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Damit werden die Elternrechte gestärkt.
Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner Potenziale.
Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.
Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.

Terminplan für das Aufnahmeverfahren 2023


Erstellung der Grundschulempfehlung

bis 26.01.2024

Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4
über jeweils beabsichtigte Schullaufbahnwahl.



bis 07.02.2024

Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschul-
empfehlung und Ausgabe der Grundschulempfehlung gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.


Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung.



Besonderes Beratungsverfahren an der Grundschule

bis 22.03.2024 Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls
Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft.





Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen

Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung:
05.03.2024 und 08.03.2024

Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen:
bis 10.04.2024

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