Voraussetzung zum Besuch eines Schulkindergartens bzw. eines SBBZ ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
durch das Staatliche Schulamt.
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Verfahren zur Aufnahme in einen Schulkindergarten
Die notwendigen Formulare erhalten sie bei Bedarf von der Arbeitsstelle Frühförderung, den zuständigen Schulen oder vom Staatlichen Schulamt Albstadt.
Als Eltern erhalten Sie hier in diesem Merkblatt weitere Informationen:
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen, können über die sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten, Beratung und Unterstützung erhalten.
Über folgenden Link können Sie den für Sie und für ihre Region zuständigen sonderpädagogischen Dienst finden: sonderpädagogische Dienste
Für Rückfragen stehen sowohl die genannten SBBZ als auch das für Sie zuständige Schulamt gerne zur Verfügung.