Voraussetzung zum Besuch eines Schulkindergartens bzw. eines SBBZ ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
durch das Staatliche Schulamt.
- Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
- Verfahren zur Aufnahme in einen Schulkindergarten
Die notwendigen Formulare erhalten sie bei Bedarf von der Arbeitsstelle Frühförderung, den zuständigen Schulen oder vom Staatlichen Schulamt Albstadt.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-morotische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen, können über die sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten, Beratung und Unterstützung erhalten.
Über beigefügtem Link können Sie den für Sie / für Ihre Region zuständigen sonderpädagogischen Dienst
finden: sonderpädagogische
Dienste
Für Rückfragen stehen sowohl die genannten SBBZ als auch das für Sie zuständige Staatliche Schulamt gerne zur Verfügung.