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Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren - SBBZ

Ansprechpartner

Voraussetzung zum Besuch eines Schulkindergartens bzw. eines SBBZ ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch das Staatliche Schulamt.

  • Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
  • Verfahren zur Aufnahme in einen Schulkindergarten

Die notwendigen Formulare erhalten sie bei Bedarf von der Arbeitsstelle Frühförderung, den zuständigen Schulen oder vom Staatlichen Schulamt Albstadt.

Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-morotische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen, können über die sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten, Beratung und Unterstützung erhalten.

Über beigefügtem Link können Sie den für Sie / für Ihre Region zuständigen sonderpädagogischen Dienst finden: sonderpädagogische Dienste

Für Rückfragen stehen sowohl die genannten SBBZ als auch das für Sie zuständige Staatliche Schulamt gerne zur Verfügung.