Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen und Unterstützungsmöglichkeiten zum Prozess der Berufswegeplanung für junge Menschen mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (insbesondere, wenn sie inklusiv an allgemeinen Schulen unterrichtet werden).
Dazu können gehören:
• Menschen mit Förderschwerpunkt Lernen
• Menschen mit Förderschwerpunkt Sprache
• Menschen mit Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung
• Menschen mit Förderschwerpunkt Sehen
• Menschen mit Förderschwerpunkt Hören
• Menschen mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
• Menschen mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
• Menschen mit psychischen Erkrankungen
• Menschen mit Epilepsie
• Menschen mit Autismus
Dabei sind landesweite Standards wie das Kompetenzinventar (KI) zu beachten und regionale Vernetzungen zu nutzen.
Zentrales Instrument der Berufswegeplanung ist die Berufswegekonferenz (BWK). Im Kompetenzinventar (KI) werden persönliche Daten, die Kompetenzen des Schülers / der Schülerin und verbindliche Absprachen festgehalten.
Alle Maßnahmen der Berufsorientierung müssen kooperativ angelegt werden. Kooperationspartner im Prozess der Berufswegeplanung sind insbesondere:
• der/die betroffene Jugendliche selbst
• die Eltern / gesetzliche Betreuer/in
• die allgemeinen Schulen
• die beruflichen Schulen
• die Agentur für Arbeit
gegebenenfalls:
• der Integrationsfachdienst
• die Eingliederungshilfe
• der zuständige Schulträger
• Autismusbeauftragte
In der "Handreichung Berufswegekonferenz" finden sowohl allgemeine Schulen als auch Sonderpädagogische Bildungs- und
Beratungszentren weiterführende Informationen. Die Kurzübersicht "Berufliche Orientierung bei Schülerinnen und Schülern
mit Unterstützungsbedarf" zeigt allgemeinen Schulen das Vorgehen in der kooperativen Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit
auf.