Liebe Eltern,
Sie wünschen sich für Ihr Kind eine Schule, in der es auch mit Kindern ohne Behinderung gemeinsam lernen kann?
Die Regelschule an Ihrem Wohnort ist erster Ansprechpartner. Diese begleitet Sie gerne dabei, für Ihr Kind die individuell bestmögliche schulische Förderung zu finden. Dort erhalten Sie die notwendigen Formulare. Auch das Staatliche Schulamt bietet Ihnen Unterstützung und Hilfe an.
Grundlage für den inklusiven Schulbesuch ist die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. In Zusammenarbeit mit Ihnen und allen Beteiligten kann so der beste Weg zur optimalen Förderung Ihres Kindes gefunden werden.
In den folgenden Dateien finden Sie Informationen zu sonderpädagogischen Bildungsansprüchen und Verfahrensabläufen.
Anträge auf inklusive Beschulung
Die Planung und Einrichtung von inklusiven Bildungsangeboten an Schulen ist mit einem hohen zeitlichen und organisatorischen Aufwand verbunden.
Daher bitten wir um Beachtung der angegebenen Fristsetzungen für den Eingang von Anträgen auf inklusive Beschulung beim Staatlichen Schulamt Albstadt.
Fristen für Anmeldungen für eine inklusive Beschulung im Schuljahr 2025/26
- Für Kinder, die im kommenden Schuljahr (2025/26) eingeschult werden: bis spätestens 1. Februar 2025
- Für Kinder, die derzeit Klasse 1-3 besuchen: bis spätestens 1. Februar 2025
- Für Schülerinnen und Schüler, die derzeit Klasse 4 besuchen und im Schuljahr 2025/26 in die Sekundarstufe wechseln: bis spätestens 1. Dezember 2024
- Für Schülerinnen und Schüler, die derzeit die Sekundarstufe I besuchen: bis spätestens 1. Februar 2025
Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten die Formulare bei der zuständigen Schule.
Anträge und Formulare sind im Intranet (ehemals: geschützter Bereich für die
Schulleitungen) hinterlegt.