Im Februar 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenkonvention unterzeichnet und somit für sich rechtskräftig gemacht.
Ziel der Umsetzung der UN-Konvention ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und zusammen leben. So auch im Bereich der Bildung.
Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Juli 2015 mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes den Weg für mehr Inklusion in den Schulen frei gemacht.
In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam. Vielfalt wird als Normalität und als Bereicherung betrachtet. Das Wahlrecht der Eltern mit Hinblick auf den Lernort (allgemeine Schule oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum SBBZ) wurde in diesem Gesetz gestärkt.
Entwicklungsräume Inklusion
Im Schuljahr 2025/26 wurde das Konzept der "Entwicklungsräume Inklusion" in Baden-Württemberg eingeführt, um die Inklusion zu stärken. Durch die Einrichtung von Entwicklungsräumen Inklusion sollen inklusive Lernorte innerhalb festgelegter Raumschaften frühzeitig geplant und vorbereitet werden. Im Schulamtsbezirk Albstadt sind der Zollernalbkreis und der Landkreis Sigmaringen in insgesamt zehn Entwicklungsräume eingeteilt.
Wenn ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vom Schulamt festgestellt wurde, entscheiden sich die Erziehungsberechtigten in der Bildungswegekonferenz für einen inklusiven Lernort. Dieser wird vom Schulamt vorgeschlagen. Er liegt in der Regel innerhalb des Entwicklungsraumes in der Nähe des Wohnortes. Das Schulamt versucht, ein gruppenbezogenes Bildungsangebot zu finden, damit jedes einzelne Kind mit einem Anspruch auf ein Sonderpädagogisches Bildungsangebot mehr Förderung erhalten kann. Ein konkreter inklusiver Lernort ist von der Erziehungsberechtigten generell nicht frei wählbar - die Nennung eines Wunschorts ist jedoch möglich und wird vom Schulamt geprüft.
Informationen und Unterstützung erhalten Erziehungsberechtigte und Schulen von der Fachstelle Inklusion.
Fachstelle Inklusion
Wenn sich Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für Inklusion
entscheiden, wird versucht, diesen Wunsch pädagogisch verantwortlich und mit optimalen Erfolgsaussichten zu verwirklichen. Dabei
kommen Eltern, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger und auf die Schulverwaltung viele Fragen und Aufgaben zu.
Das Team der Fachstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Albstadt bietet bei der Klärung von Fragen und der Bewältigung der Aufgaben, Beratung und Mitarbeit an.