Im Februar 2009 hat Deutschland die UN-Behindertenkonvention unterzeichnet und somit für sich rechtskräftig gemacht.
Ziel der Umsetzung der UN-Konvention ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam in allen Lebensbereichen selbstbestimmt und zusammen leben. So auch im Bereich der Bildung.
Der baden-württembergische Landtag hat am 15. Juli 2015 mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes den Weg für mehr Inklusion in den Schulen frei gemacht.
In einem inklusiven Bildungssystem lernen Menschen mit und ohne Behinderung von Anfang an gemeinsam. Vielfalt wird als Normalität und als Bereicherung betrachtet. Das Wahlrecht der Eltern mit Hinblick auf den Lernort (allgemeine Schule oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum SBBZ) wurde in diesem Gesetz gestärkt.
Fachstelle Inklusion
Wenn sich Eltern eines Kindes mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot für Inklusion
entscheiden, wird versucht, diesen Wunsch pädagogisch verantwortlich und mit optimalen Erfolgsaussichten zu verwirklichen. Dabei
kommen Eltern, Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger und auf die Schulverwaltung viele Fragen und Aufgaben zu.
Das Team der Fachstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt Albstadt bietet bei der Klärung von Fragen und der Bewältigung der Aufgaben, Beratung und Mitarbeit an.
Hinweis zum Verfahrensablauf, Formulare & Anträge finden Lehrkräfte im Intranet des Staatlichen Schulamtes
Albstadt (Zugriff nur über die Schulleitungen).