"Die Förderung von
Schülerinnen und Schülern (im Folgenden: Schüler) mit besonderem Förderbedarf und
Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Besondere Förderbedürfnisse können sich
insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben, in Mathematik, bei mangelnden
Kenntnissen in der deutschen Sprache (...), bei besonderen Problemen im Verhalten und in der Aufmerksamkeit, bei chronischen Erkrankungen,
bei Behinderungen oder bei einer Hochbegabung. Die individuellen Lern- und
Entwicklungsvoraussetzungen der Kinder und Jugendlichen bestimmen den Unterricht und erfordern
Differenzierung und Individualisierung. Für die persönliche und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von
grundlegender Bedeutung, dass ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen erkannt
werden. ...
Zur Beratung von
frühzeitigen Präventionsmaßnahmen und Fördermaßnahmen kann die Schule Experten
insbesondere aus dem Kreis der Beratungslehrer, schulpsychologischen
Beratungsstellen und der Sonderpädagogen sowie andere an der Fördermaßnahme Beteiligte einbeziehen. Mit Zustimmung der
Eltern können in diesen Klärungsprozess Erkenntnisse aus Diagnose- und Fördermaßnahmen
im Vorfeld und Umfeld der schulischen Förderung einschließlich der Jugendhilfe, einbezogen werden..."
Neben allgemeinen Zielen und Grundsätzen der Förderung werden die Aufgaben der Schule und Rahmenbedingungen für Nachteilsausgleich, Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung in der Verwaltungsvorschrift beschrieben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsstelle
Kooperation (ASKO) informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und
Behinderungen.
Hier geht es zur Interentseite der Arbeitsstelle Kooperation: ASKO
Hier geht es zur Interentseite der Arbeitsstelle Kooperation: ASKO