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Nachteilsausgleich

Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass ihre besonderen Förderbedürfnisse und ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen erkannt werden.

Neben allgemeinen Zielen und Grundsätzen der Förderung werden die Aufgaben der Schule und Rahmenbedingungen für Nachteilsausgleich, Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung in der Verwaltungsvorschrift beschrieben.

Ansprechpersonen in der Arbeitsstelle Kooperation (ASKO)

Verwaltungsvorschrift "Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen" vom 22.08.2008

Ansicht Schulamt Albstadt
Staatliches Schulamt Albstadt
 

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