Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen ist Aufgabe in allen Schularten. Für die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist es von grundlegender Bedeutung, dass ihre besonderen Förderbedürfnisse und ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten auf allen Schulstufen erkannt werden.
Neben allgemeinen Zielen und Grundsätzen der Förderung werden die Aufgaben der Schule und Rahmenbedingungen für Nachteilsausgleich, Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung in der Verwaltungsvorschrift beschrieben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsstelle Kooperation informieren und beraten zur schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen.