Den Sonderpädagogischen Dienst leisten Kooperationslehrer/innen aus den zuständigen Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren (SBBZ), die an allgemeinen Schulen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder Eltern beraten.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischerm Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen können über die sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren(SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkten Beratung und Unterstützung erhalten.
Über beigefügten Link können Sie den für Sie / für Ihre Region zuständigen sonderpädagogischen Dienst finden: sonderpädagosischer Dienst