Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in
eine weiterführende Schule. Diese Entscheidung ist nicht einfach, denn das Kind als Persönlichkeit in seiner Entwicklung, seinen
Begabungen, seinen Leistungen und Potenzialen soll dabei berücksichtigt werden.
Bei der Grundschulempfehlung geht es darum, jedem Kind für die nächste Zeit die Schulart zu empfehlen, die ihm die optimale
Förderung geben kann, die Förderung, die seinem derzeitigen Entwicklungs- und Begabungsstand entspricht und weder über- noch
unterfordert.
Der baden-württembergische Landtag als Gesetzgeber hat am 7. Dezember 2011 eine Schulgesetzänderung beschlossen. Demzufolge
entscheiden Eltern in eigener Verantwortung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll. Damit werden
die Elternrechte gestärkt.
Die Eltern werden bis zur anstehenden Schullaufbahnentscheidung durch eine regelmäßige Beratung der Grundschule von Anfang an
unterstützt. Diese beruht auf einer differenzierten kontinuierlichen Beobachtung des Kindes hinsichtlich seiner Lern- und
Leistungsentwicklung, seiner Lern- und Arbeitshaltung, seiner Lernwege, seiner Stärken und Lernpräferenzen und seiner
Potenziale.
Mit der Grundschulempfehlung, die die Eltern schriftlich erhalten, kommt die Einschätzung der Schule für einen geeigneten
schulischen Anschluss nach der Grundschule zum Ausdruck. Als weitere Entscheidungshilfe zum Übergang können Eltern im Rahmen des
besonderen Beratungsverfahrens zusätzlich eine besonders qualifizierte Beratungslehrkraft hinzuziehen.
Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind nach der Grundschule besuchen soll, liegt bei den Eltern. Seit dem Schuljahr
2017/2018 wird die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung an der weiterführenden Schule vorgelegt.
Terminplan für das Aufnahmeverfahren 2023
Erstellung der Grundschulempfehlung |
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bis 31.01.2025 |
Informations- und Beratungsgespräche der Grundschule mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 |
bis 07.02.2025 |
Entscheidung der Klassenkonferenz über die Grundschul- Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am besonderen Beratungsverfahren wünschen. Eingang der Mitteilung dieser Entscheidung an der Grundschule spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung. |
Besonderes Beratungsverfahren an der Grundschule |
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bis 28.03.2025 | Durchführung der Elternberatung und gegebenenfalls Testuntersuchungen durch eine Beratungslehrkraft. |
Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen
Für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung:
10.03.2025 bis 13.03.2025
Für Schülerinnen und Schüler die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen:
bis 02.04.2025