Zur Förderung der Kooperation zwischen den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen, sowie zur Beratung der Grundschulförderklassen ist im Bereich des Staatlichen Schulamts Albstadt eine regionale Ansprechperson bestellt.
Zu Ihren Aufgaben gehören:
- die Beratung der Grundschulen und Kooperationslehrkräfte
- die Koordinierung örtlicher Kooperationsverbünde
- die Zusammenarbeit mit weiteren für die Kooperation zuständigen Stellen aus dem schulischen und frühkindlichen Bereich
- die Zusammenarbeit mit den für die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebots zuständigen Personen am Schulamt
- die Teilnahme an Dienstbesprechungen
- die Zusammenarbeit mit den Fachberatungen
- die Planung und Mitwirkung bei Fortbildungsveranstaltungen für Kooperationslehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte
Die Kooperation von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen:
Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule soll für jedes Kind gelingen. Im Mittelpunkt der Gestaltung dieses Übergangs steht das Kind und dessen Entwicklungs- und Bildungsbiographie. Dazu soll jedes Kind mit seinen Kompetenzen und Entwicklungsfortschritten wahrgenommen werden. Damit dies gelingen kann, bedarf es der Abstimmung und des Austauschs zwischen den pädagogischen Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen und der Schule. Die Zusammenarbeit mit den Eltern und eine fundierte und am Kind orientierte Beratung ist eine weitere Voraussetzung für einen gelingenden Übergang vom „Kindergartenkind“ zum „Schulkind“.
Um den Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule vorzubereiten, besuchen Kooperationslehrkräfte an den Schulen bereits im vorletzten und spätestens letzten Kindergartenjahr die einzuschulenden Kinder in der Kindertageseinrichtung, hospitieren und führen pädagogische Angebote durch. Dabei schätzen sie den Entwicklungsstand des Kindes ein und dokumentieren ggf. Entwicklungsfortschritte. Zugrunde liegen hierbei die (Basis-)Kompetenzen der Schulbereitschaft nach Wagner und Kollegen 2013.
Die rechtliche Grundlage der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen bildet die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen “ vom 15.07.2019.
Eine Vielzahl von Anregungen für die Kooperation und für den Übergang enthält der Kooperationsordner, der den Grundschulen und Kindertageseinrichtungen vorliegt und ständig überarbeitet und ergänzt wird.