Auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sind Termine und Informationen zu den Prüfungen zu finden:
Schulfremdenprüfung
Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf
Erlangen des Hauptschul-, Werkrealschul- bzw.Realschulabschlusses.
Nach erfolgreichem Ablegen der Schulfremdenprüfung erwirbt der Prüfungsteilnehmer das Abschlusszeugnis der jeweiligen
Schulart. Ein erfolgreicher Schulabschluss ist Voraussetzung für eine Berufsausbildung und damit bietet er eine wichtige Chance
für eine berufliche Zukunft und eine persönliche Weiterentwicklung.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie im
Serviceportal
Baden-Württemberg.
Informationen zur Schulfremdenprüfung
Abschlussprüfungen an Werkrealschulen und Hauptschulen für Schulfremde
Abschlussprüfung an Realschulen für
Schulfremde
Schulfremdenprüfung an allgemein bildenden
Gymnasien
(Anmelde-) Formulare und Informationen zur Schulfremdenprüfung für Schulleitungen befinden sich im Intranet für Schulleitungen.
Ausländische Zeugnisse
Die Anerkennung ausländischer Zeugnisse (und anderer Bundesländer) erfolgt zentral am Regierungspräsidium Stuttgart.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Abt7/Seiten/Zeugnis.aspx
Schulleitungen finden spezielle Informationen im Intranet für Schulleitungen.
Gleichwertiger Bildungsabschluss
Das Schulsystem in Baden-Württemberg bietet vielfältige Möglichkeiten zur Erlangung qualifizierter Abschlüsse.
Wie die mittlere Reife (auch "mittlerer Bildungsabschluss" genannt) oder ein gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden kann, ist hier
beschrieben
https://www.service-bw.de/web/guest/lebenslage/-/sbw/Bildungsabschluesse-5000419-lebenslage-0?tab=1
Schüler, die eine Berufsschule besuchen, können in Baden-Württemberg nach dem Modell 9+3 unter bestimmten Voraussetzungen den Hauptschuabschluss oder den mittleren Bildungsabschluss bescheinigen lassen ("Mittlere Reife"). Die Bestätigung erfolgt durch die Berufsschule. Verwaltungsvorschrift vom 10.3.2012