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Abschlussprüfungen

Auf den Seiten des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg sind Termine und Informationen zu den Prüfungen zu finden:

Schulfremdenprüfung

Die Schulfremdenprüfung ermöglicht allen, die bisher keinen entsprechenden Schulabschluss erwerben konnten, die Chance auf Erlangen des Hauptschul-, Werkrealschul- bzw.Realschulabschlusses.

Nach erfolgreichem Ablegen der Schulfremdenprüfung erwirbt der Prüfungsteilnehmer das Abschlusszeugnis der jeweiligen Schulart. Ein erfolgreicher Schulabschluss ist Voraussetzung für eine Berufsausbildung und damit bietet er eine wichtige Chance für eine berufliche Zukunft und eine persönliche Weiterentwicklung.
Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen und zum Ablauf finden Sie im

Serviceportal Baden-Württemberg.

Informationen zur Schulfremdenprüfung

Abschlussprüfungen an Werkrealschulen und Hauptschulen für Schulfremde

Abschlussprüfung an Realschulen für Schulfremde

Schulfremdenprüfung an allgemein bildenden Gymnasien

(Anmelde-) Formulare und Informationen zur Schulfremdenprüfung für Schulleitungen befinden sich im Intranet für Schulleitungen.

Ausländische Zeugnisse

Die Anerkennung ausländischer Zeugnisse (und anderer Bundesländer) erfolgt zentral am Regierungspräsidium Stuttgart.

Schulleitungen finden spezielle Informationen im Intranet für Schulleitungen.

Gleichwertiger Bildungsabschluss

Das Schulsystem in Baden-Württemberg bietet vielfältige Möglichkeiten zur Erlangung qualifizierter Abschlüsse.
Wie die mittlere Reife (auch "mittlerer Bildungsabschluss" genannt) oder ein gleichwertiger Bildungsstand erreicht werden kann, ist hier beschrieben

https://www.service-bw.de/web/guest/lebenslage/-/sbw/Bildungsabschluesse-5000419-lebenslage-0?tab=1

Schüler, die eine Berufsschule besuchen, können in Baden-Württemberg nach dem Modell 9+3 unter bestimmten Voraussetzungen den Hauptschuabschluss oder den mittleren Bildungsabschluss bescheinigen lassen ("Mittlere Reife"). Die Bestätigung erfolgt durch die Berufsschule. Verwaltungsvorschrift vom 10.3.2012

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