nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) / Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) / Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Bildung und Teilhabe - Antrag Zollernalbkreis
Bildung und Teilhabe - Informationen vom Landratsamt Sigmaringen
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder im Alter von 0-24 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, einen Anspruch auf:
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) (Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Wohngeld und/oder Kinderzuschlag
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Oder verfügen Sie über ein geringes Einkommen, so dass die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets einen Anspruch auslösen können? Bitte lassen Sie diesen Anspruch beim örtlich zuständigen Jobcenter oder Sozialamt überprüfen.
Welche Leistungen gibt es?
Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
Klassenfahrten oder mehrtägige Freizeiten mit der Kindertageseinrichtung
Schulbedarf (jeweils zum 1.8. des Jahres € 70,00, zum 1.2. € 30,00)
Schülerbeförderung (wenn die Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
Lernförderung
Zuschuss zur Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur für Kinder und Jugendliche 0-17 Jahre, z. B. für Vereinsangebote, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten)
(Stand 1.3.2014)