Schulabsentismus bezeichnet ein Fernbleiben vom Unterricht, ohne dass eine schulrechtlich zu berücksichtigende Ursache (beispielsweise eine vorübergehende Freistellung oder Krankschreibung) vorliegt. Schulisch oder familiär bedingte Ängste sowie Schulunlust können Hintergründe für häufige Fehlzeiten sein. Das Nichtbesuchen der Schule gefährdet die Gesamtentwicklung von Kindern und Jugendlichen in hohem Maße. Mit zunehmender Dauer und Häufigkeit der Fehlzeiten ergeben sich immer weitreichendere Folgen. Sowohl die Personensorgeberechtigten als auch die Schule tragen die Verantwortung dafür, dass dem betroffenen Kind oder Jugendlichen eine ihm zustehende schulische Bildung zukommt.
Oftmals sind die relevanten Hintergründe und der individuelle Entwicklungsverlauf des Fehlens schwer einzuordnen und nachzuvollziehen. Je früher erste Auffälligkeiten eingeordnet werden und angemessen darauf reagiert werden kann, desto besser sind die Chancen, die entstandenen Probleme und Konfliktfelder nachhaltig zu lösen und zu klären. Die beiden angefügten Handreichungen zum Thema stellen dafür nützliche Informationen über Hintergründe, das individuelle Fallmanagement, den Einbezug von inner- und außerschulischen Kooperationspartnern sowie rechtliche Rahmenbedingungen bereit. Es liegt jeweils eine Version für den Zollernalbkreis sowie den Landkreis Sigmaringen vor, die sich im Wesentlichen in der Kooperationspartnerübersicht unterscheiden.
Für den Umgang mit einem konkret vorliegenden Fall von Schulabsentismus finden Sie nachfolgend mehrere Arbeitsmaterialien, die sich direkt auf das vorgeschlagene „standardisierte Vorgehen“ beziehen. Diese Ablaufbeschreibung soll dabei helfen, nach und nach eine größere Handlungssicherheit und zunehmend flexible Herangehensweisen zu entwickeln.