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Beruflich Reisende

Beruflich Reisende wie Schausteller u.a. müssen ihre Kinder - solange diese schulpflichtig sind - an jedem Ort zur Schule bringen. Jedes Kind führt ein Schultagebuch. Hier soll die Winterquartiers- oder Stammschule einen Lernplan für die Reisezeit einlegen, an dem sich die Stützpunktschulen während der Reise orientieren können. Informationen zu den Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben zum Schulbesuch sowie Anschriften der Bereichsleiter finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums:


Weitere Informationen finden sich auf den Seiten der Deutschen Kultusministerkonferenz:


"Schule unterwegs" will die Eltern und Kinder bei der schulischen Bildung unterstützen und die Unterrichtssituation für die reisenden Schülerinnen und Schüler wie auch für Lehrerinnen und Lehrer erleichtern und verbessern:

Hier sind unter "Dokumente" auch das Schultagebuch, der Leitfaden, der Schulanmeldebogen u.v.a.m. zu finden

Die zuständige Bereichslehrkraft finden Sie mit der Suchfunktion

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