Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum und Schulkindergarten

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Als Eltern möchten Sie das Beste für Ihr Kind. Wenn Ihr Kind besondere Bedürfnisse hat, kann vielleicht ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hilfreich sein.

Voraussetzung zum Besuch eines Schulkindergartens bzw. eines Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ) ist die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch das Staatliche Schulamt.

Melden Sie sich gern bei uns!

Ansprechpartner im Schulamt
Arbeitsstelle Frühforderung

Wenn Ihr Kind einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (SBA) hat, können Sie sich zwischen unterschiedlichen Lernorten entscheiden.

  • Inklusiver Lernort an einer Regelschule: Sie können sich für die Inklusion an einer Regelschule entscheiden. Ihr Kind wird dort unterrichtet und erhält zusätzliche, individuell angepasste Unterstützung durch die Schule und sonderpädagogisches Personal. In der Regel werden an der Schule auch andere Kinder mit einem sonderpädagogischen Anspruch unterrichtet. Das Schulamt schlägt Ihnen die Schule vor, die für Ihr Kind in Frage kommt.
  • Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ): Sie können sich für den Lernort am SBBZ entscheiden. Das SBBZ bietet einen individuell angepassten Unterricht, der auf die spezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten jedes Kindes mit Unterstützungsbedarf eingeht. Die Lehrkräfte sind speziell ausgebildet.

Die Gespräche mit den Personen in der Schule Ihres Kindes und die Bildungswegekonferenz des Schulamts bieten eine gute Gelegenheit, sich über die Möglichkeiten und Bedingungen zu informieren und eine Entscheidung zu treffen.

Beantragung und Ablauf
Inklusion