Formulare, Fristen und Regelungen zur Klärung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Die Antragsstellung für ein sonderpädagogisches Bildungsangebot ist für Eltern ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen,
dass Ihr Kind die bestmögliche Unterstützung erhält.
Die Erziehungsberechtigten wenden sich an die zuständige Schule. Mit ihr kann der "Antrag auf Prüfung des Anspruchs
auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot" gestellt werden.
Dies geschieht unter der Beteiligung der Schule und des sonderpädagogischen Dienstes. Ein gemeinsam erstellter Bericht geht auf
digitalem Weg an das Staatliche Schulamt Albstadt. Das Original verbleibt an der Schule.
Als Eltern erhalten Sie hier in diesem Merkblatt weiter Informationen: