Den Sonderpädagogischen Dienst leisten Kooperationslehrer/innen aus den zuständigen Sonderpädagogischen Bildungs- und
Beratungszentren (SBBZ).
Aufgaben des sonderpädagogischen Dienstes:
- Beratung von Lehrkräften und Eltern
- Beteiligung an der Förderplanung der allgemeinen Schulen in Zusammenarbeit mit den Eltern
- Unterstützung der Schulen beim Aufbau von Hilfesystemen und Förderkonzepten
- individuelle Fördermaßnamen
Erziehungsberechtigte stellen gemeinsam mit der besuchten Schule direkt beim zuständigen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum den Antrag auf Unterstützung durch den Sonderpädagogischen Dienst.
Informationen für Schulen und Eltern
Die Webbasierte sonderpädagogische Diagnostik und das Programm Qualitätsmerkmale Unterricht Sonderpädagogik (QUS) sind umfassende und hilfreiche digitale Werkzeuge für die sonderpädagogische Arbeit.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Beratungs- und Unterstützungsbedarf in den Bereichen Hören, Sehen oder körperlich-motorische Entwicklung, die die allgemeinen Schulen und beruflichen Schulen besuchen, können über die sonderpädagogischen Dienste der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit den entsprechenden Förderschwerpunkt Beratung und Unterstützung erhalten.
Für Rückfragen stehen sowohl die genannten SBBZ, als auch das für Sie zuständige Staatliche Schulamt gerne zur Verfügung.